Die Geistlichen gegen einen Kneipenbesitzer
In einer kleinen Stadt hat ein Unternehmer beschlossen, eine Kneipe auf derselben Straße zu öffnen, in der eine Kirche steht. Natürlich war die Leitung der Kirchengemeinde dagegen, und bei jedem Gottesdienst wurden die Bürger dazu aufgerufen, sich dagegen zu stellen und zu beten, dass Gott den unredlichen Unternehmer ahndet. Einen Tag vor der bekannt gegebenen Eröffnung der Kneipe gab es ein starkes Gewitter, ein Blitz schlug in die Kneipe und sie brannte nieder.
Die Geistlichen freuten sich, aber nicht lange: Der Besitzer der Kneipe reichte gegen sie eine Klage auf Entschädigung bei Gericht ein. Selbstverständlich verleugneten sie alles. Das Gericht vernahm die beiden Parteien und der Richter sprach:
„Ich weiß noch nicht, welche Entscheidung zu treffen ist, aber aus den Prozessakten des Falls folgt, dass ein Besitzer der Kneipe an die Kraft des Gebetes glaubt, und die ganze Leitung der Kirchengemeinschaft nicht.“